Die Weihnachtszeit bringt oftmals eine Welle von Gewinnspielen auf Facebook und Instagram mit sich – einige initiiert von Städten, Veranstaltern und Tourismusverbänden. Obwohl viele annehmen, dass die Durchführung eines Gewinnspiels ein Kinderspiel ist, gibt es zahlreiche Rahmenbedingungen und Stolpersteine zu beachten. Falsche Annahmen können zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen führen und möglicherweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein Gewinnspiel erfordert mehr als nur einen ansprechenden Beitrag und ein ansprechendes Bild. Es ist zwingend erforderlich, eine vollständige Seite mit Informationen über die Teilnahmebedingungen und eine Datenschutzerklärung bereitzustellen.

Hier sind einige Punkte, die es für die Durchführung von Gewinnspielen auf Facebook und Instagram zu beachten gilt:

Die wichtigsten Grundregeln:

  • Das jeweilige Netzwerk ist von jeglicher Verantwortung für das Gewinnspiel freizustellen
  • Sie müssen zusätzlich bestätigen, dass das Netzwerk in keiner Verbindung steht, es unterstützt, sponsort oder organisiert.
  • Sie sind als Veranstalter für offizielle Regeln, Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, die Promotion sowie die Gewinnausgabe verantwortlich und ebenso dafür, dass diese auch eingehalten werden.
  • Sie sind für die Nutzungsbedingungen des Angebotes und Anforderungen zur Teilnahmeberechtigung (z.B. Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland…) sowie deren Überprüfung verantwortlich.
  • Alles, was sich auf die persönlichen Profile der Nutzer bezieht, ist als Gewinn-Bedingung nicht erlaubt, z.B. das Teilen von Beiträgen oder Markieren von eigenen oder befreundeten Profilen. Diese sind für Sie als Seitenbetreiber nicht einsehbar und können somit nicht als Bedingung gelten.
  • Es gelten die Regeln des jeweiligen Netzwerks.

Wichtig ist natürlich außerdem, dass Sie auch das geltende deutsche Recht zum Thema Gewinnspiele entsprechend berücksichtigen.

Die Teilnahmebedingungen müssen rechtlich zwingend folgende Informationen beinhalten:

  • Wer teilnehmen darf (Einschränkungen können z.B. Volljährigkeit oder Wohnsitz in Deutschland sein)
  • Beginn und Ende des Gewinnspiels (Tag und Uhrzeit)
  • Zeitpunkt, wann das Gewinnspiel ausgelost und der Gewinner bekannt gegeben wird (falls nicht direkt nach dem Ende des Gewinnspiels)
  • Beschreibung des Gewinns (inkl. mögliche entstehende Zusatzkosten wie eigene Anreise)
  • Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden (Zufall, Anzahl der Likes, Jury)
  • Regeln, wie die Gewinne zu den Gewinnern gelangen (Abholung, Versand etc.)
  • Datenschutzhinweise
  • Benachrichtigung der Gewinner und die Rückmeldefrist (z.B. Markieren in Kommentaren oder in einer persönlichen Nachricht sowie den Zeitraum bis zu Inanspruchnahme des Gewinns). Geben Sie zusätzlich an, was passiert, wenn der Teilnehmer seinen Gewinn nicht in einem angegeben Zeitraum abholt oder antritt, z.B. Verfall des Gewinns oder eine Neuauslosung.

Hinweis zur Veröffentlichung von Namen und Gewinnen

Im Rahmen des Gewinnspiels auf der jeweiligen Plattform müssen die Teilnehmer damit rechnen, erwähnt oder genannt zu werden. Wenn Sie darüber jedoch auch außerhalb der Plattform berichten wollen, z.B. im Amtsblatt oder auf der Website, so müssen Sie dafür eine Einwilligung der Person einholen oder dies ebenfalls in die Gewinnspiel-Bedingungen mit aufnehmen.

Datenschutz

Im Rahmen der Gewinnspiele werden Ihnen die Nutzer Ihre Daten zur Verfügung stellen, z.B. um den Gewinn gegen Vorlage des Ausweises abholen zu lassen oder ihn per Post zustellen zu können. Daher sind Sie dazu verpflichtet, auch hier eine Datenschutzerklärung abzugeben, was mit de Daten passiert, welche Auskunftsrechte der Nutzer hat und wann diese wieder gelöscht werden.

Impressum und Kontakt

Geben Sie die eindeutige Möglichkeit zur Kontaktaufnahme – nicht nur über die Facebook- oder Instagram-Seite, sondern auch Alternativen wie E-Mail oder Telefon. Auf das Impressum müssen Sie zwar ohnehin verweisen, aber sicherheitshalber sollte es im Rahmen des Gewinnspiels zusätzlich genannt oder zumindest verlinkt werden.

Für weiterführende Erläuterungen empfehle ich Ihnen den ausführlichen Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke: https://datenschutz-generator.de/recht-gewinnspiele-teilnahmebedingungen/